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  • Vermietung

Wir beantworten
Ihre Fragen gerne!

Im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einem persönlichen Gespräch.

Mitglied in unserem Verein können gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger werden.

Unsere Leistungen!

Wir beraten Sie wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erhalten. Auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Folgende Einkunftsarten dürfen nur bis zu einer Einnahmenhöhe von 18.000,- EUR (bzw. 36.000,- EUR bei Zusammenveranlagung) betreut werden:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften), Sonstige Einkünfte (ohne Renten)

Wir haben keine Beratungsbefugnis für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

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