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Wir beantworten
Ihre Fragen gerne!
Im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einem persönlichen Gespräch.
Mitglied in unserem Verein können gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger werden.
Unsere Leistungen!
Wir beraten Sie wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erhalten. Auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.
Folgende Einkunftsarten dürfen nur bis zu einer Einnahmenhöhe von 18.000,- EUR (bzw. 36.000,- EUR bei Zusammenveranlagung) betreut werden:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften), Sonstige Einkünfte (ohne Renten)
Wir haben keine Beratungsbefugnis für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.